Privatgutachten
Privatgutauchten werden im Gegensatz zu Gerichtsgutachten außerhalb von Gerichts- und Schiedsverfahren beauftragt. Sie werden in den meisten Fällen durch eine am Bau beteiligte Partei wie Unternehmen oder Versicherungen beauftragt, auch öffentliche Verwaltungen geben gegebenenfalls Privatgutachten in Auftrag.
Sinn des Gutachtens ist die Feststellung ob Baumängel vorliegen, wer den entstandenen Mangel zu verantworten hat und auf welche Summe sich die zu erwartenden Kosten belaufen.