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Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden innerhalb von Gerichtsprozessen durch den vorsitzenden Richter bestellt und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Daher können diese hier nicht exemplarisch aufgelistet werden.

Die Anzahl an Gerichtsgutachten beläuft sich ungefähr auf 20 pro Jahr und sie umfassen aktuell Streitwerte von bis zu 5 Mio. €.