Dipl.- Ing. Frank Kammenhuber
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Hamburg
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger liegt der Schwerpunkt von Dipl.-Ing. Frank Kammenhuber in der Untersuchung sowie Bewertung von Baumängeln und gegebenenfalls den daraus resultierenden Sanierungskonzepten.
Dipl.-Ing. Frank Kammenhuber ist für Sie und Ihre Belange bundesweit tätig. Für gewerksübergreifende Projekte stehen kompetente Kooperationspartner zur Verfügung, die ebenfalls öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind.
Qualifizierte Beratung, Betreuung und Begutachtung
- Baugutachten
- Baubegleitung
- Bauqualitätssicherung
- Bauabnahme
Gutachten und Immobilienbewertungen
Sachverständiger Metallbau
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Metallbau erstellt Frank Kammenhuber Gutachten oder unterstützt Sie bei der Planung und Konzeption von Bauvorhaben im Bereich des Metallbaus.
Sachverständiger für Fassaden, Fenster, Türen und Tore
Beim Neubau oder der Sanierung von Gebäuden und Gebäudekomplexen nimmt die Fassadenkonstruktion einen großen Stellenwert ein. Als Sachverständiger für Fassaden unterstützt Sie Dipl.-Ing F. Kammenhuber bei der Planung, überwacht die Umsetzung oder erstellt Ihnen im Streitfall ein Baugutachten.
Ihr Sachverständiger für Fenster, Türen und Tore: Treten Mängel oder Schäden an Fenstern, Türen oder Toren auf, so wenden Sie sich gern an Herrn Kammenhuber. Mit einem unabhängigen, qualifizierten und fachkundigen Gutachten erhalten Sie eine Bewertung bzw. Feststellung der vorhanden Mängel / Schäden.
Portfolio
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
der Handwerkskammer Hamburg seit 1997
Die Bezeichnung "Sachverständiger"
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt.
Als Qualitätsmerkmal in der Branche steht der Zusatz "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger". Sachverständige mit dieser Bezeichnung wurden von autorisierten Bestellungsorganen* auf ihre fachliche Qualifikation geprüft und verpflichten sich zur unparteilichen Ausführung ihrer Gutachtertätigkeit durch die Ablegung ihres Eides.
*für das Bauwesen sind das Industrie– und Handelskammern, Architektenkammern, Ingenieurkammern und Handwerkskammern